Veröffentlicht am 10.12.2021
Der BED e.V. tritt für die Selbstbestimmung der Leistungererbringer:innen ein und hat hierzu einen praktikablen Vorschlag an die Entscheidungsträger:innen gesendet:
FFP2 plus Test statt Impfpflicht
für Leistungserbringer:innen unseres Gesundheitssystems
Bessere Alternative statt eine Impfpflicht zeigen aktuelle Studien
Die Regel:
1) Therapeut:in und Patient:in tragen Maske
Denn:
-
- Ansteckungsgefahr bei unter 0,4%!
- Ansteckungsgefahr selbst bei schlecht sitzender Maske nur bei 4%..
Siehe: Aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts[1]
2) Tägliche Testung nicht immunisierter Heilmittelerbringer:innen
Denn:
-
- hohe Identifikationsrate auch asymptomatisch infizierter Personen.
Siehe: Zwei aktuelle Studien [2]
Die Ausnahmen:
3) Therapeut:in und Patient:in testen sich
in Fällen in denen die:der Patient:in keine FFP2-Maske tragen kann
4) Freiwillige Selbstverpflichtung:
in Zeiten hoher Ansteckungsgefahr behandeln ausschließlich immunisierte Therapeut:innen Patient:innen, die keine FFP2-Maske tragen können
Eine solche Regelung sichert die Entscheidungsfreiheit der Leistungserbringer:innen im Gesundheitwesen und schützt gleichzeitig die vulnerablen Personengruppen vor einer gefährlichen Infektion und das Gesundheitswesen vor dem Kollaps.
Ausgerechnet die Leistungserbringer:innen unseres Gesundheitssystems durch eine Impfpflicht zu belasten und zu maßregeln wäre genau das falsche Signal. Daher: FFP2 plus Test statt Impfpflicht
[1] Studie des Max-Planck-Instituts: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/129732/Studie-FFP2-Masken-bieten-sehr-hohen-Coronaschutz
[2] (Covid-19 Vorsorgemassnahmen für Gesundheitspersonal am Universitätsspital Bern, s. https://idw-online.de/de/news779155 sowie „Testergebnisse von Antigen-Schnelltests sind solide im Vergleich mit PCR-Tests“, s. https://www.springermedizin.de/covid-19/infektionserkrankungen-in-der-hausarztpraxis/neue-coronastudien/18126192