Debatte um Homöopathie :
Auch Kassenärzte wollen Erstattung von Globuli kippen

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Nicht nur Globuli, auch Akupunktur oder Bachblüten zählen zu den alternativmedizinischen Verfahren
Ohne nachgewiesenen Nutzen dürfe es keine Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung geben, sagt der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Homöopathen wehren sich.

Im Streit um die Finanzierung homöopathischer Arzneien oder Therapien, deren Wirkung nicht belegt ist, verteidigen die Kassenärzte den Vorsitzenden der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Josef Hecken. „Es kann nicht sein, dass gesetzliche Krankenkassen Beitragsgelder für Leistungen verwenden, für die es keinen Nutzenbeleg gibt“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen.

Ohne nachgewiesenen Nutzen dürfe es keine Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung geben, sagte Gassen und schloss sich damit den von Hecken am vorigen Samstag in dieser Zeitung erhobenen Forderungen ausdrücklich an. Das Geld solle besser in die Versorgung durch Ärzte investiert werden. Hecken hatte beklagt, dass manche Kassen freiwillig Arzneimittel oder Therapien bezahlten, für deren medizinischen Nutzen es keinen Beleg gebe. Er regte an, die Erstattungsfähigkeit von den Ergebnissen solcher Überprüfungen abhängig zu machen.

Falsche Anschuldigungen gegen die Homöopathie?

Zudem hatte er die Frage aufgeworfen, ob Heilpraktiker die Ausübung bestimmter Therapien, etwa wenn es um lebensgefährliche Erkrankungen wie Krebs gehe, untersagt werden müssten. Der Vorsitzende der Krankenhausärztegewerkschaft Rudolf Henke aus dem Vorstand der Bundesärztekammer hatte verlangt, die Berufstätigkeit von Heilpraktikern nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Todesfälle in einem „alternativen Krebszentrum“ am Niederrhein einzuschränken.

Der Berufsverband akademischer Psychotherapeuten, deren Berufsausübung durch das Heilpraktikergesetz geregelt wird, verlangte eine eigene, bundesweit einheitliche Berufsbezeichnung, „die die hohe Qualität der Ausbildung deutlich macht“.

Der deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte warf Hecken indes vor, falsche Anschuldigungen gegen die Homöopathie zu erheben. Mit Blick auf das aus dem Jahren 1939 stammende Heilpraktikergesetz nannte Verbandschefin Cornelia Bajic es aber „legitim darüber nachzudenken, ob man das Gesetz nicht einmal an die aktuellen medizinischen Gegebenheiten anpasst“.