Von
Martin Fröhlich
14.12.2015 | 14.12.2015, 14:00
Bielefeld
Die Budgetierung der Mediziner bei der Arzneiverordnung weicht dem Prinzip der Leitsubstanz
Bielefeld. Eine in Ärztekreisen gefürchtete Regulierung steht vor dem Aus: die Regressforderung bei zu viel verordneten Medikamenten oder Heilmitteln. Sie soll stufenweise einem anderen Verfahren weichen, das auf Beratung statt Strafzahlung setzt.
Niedergelassene Kassenärzte unterliegen Budgetierungen. Für Fachgruppen sind finanzielle Durchschnittswerte festgelegt, wie viel ein Arzt verordnen darf. Überschreitet er das Budget, droht ihm eine Richtgrößenprüfung, die in einer Regressforderung münden kann. In Extremfällen sahen sich Ärzte Forderungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro gegenüber. Die Mediziner kritisierten, dass sie das eingeforderte Geld gar nicht selbst eingenommen hätten, sondern die Apotheken, Pharmahersteller, Physiotherapiepraxen – eben jene, deren Leistung verordnet wurde. Zum anderen lasse sich der Bedarf an Verordnungen nicht vorausplanen. Grippewellen etwa könnten schnell zu Budgetüberschreitungen führen.
Zwar hatte zuletzt die Zahl der Regressverfahren abgenommen, doch die Gefahr blieb. Das soll sich 2016 bei Medikamenten ändern. Künftig sollen sich Ärzte an Leitsubstanzen halten, die ihnen vorgegeben werden. Entscheidend ist nicht mehr das Medikament, das verordnet wird, sondern der Wirkstoff.
Ab 2017 soll die Regressregelung gänzlich aufgeweicht werden, wie Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, erklärt: „Dann gilt das Gebot: Beratung vor Regress.“ Darauf hätten sich Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung geeinigt. Falle ein Arzt durch hohe Verordnungszahlen auf, erhalte er in mehreren Stufen Beratung.
„Das Ende des Regresses ist ein wichtiges Signal an junge Mediziner“, so Windhorst. Die Furcht vor den Forderungen habe viele von der Entscheidung für eine niedergelassene Tätigkeit abgehalten.