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Physio Austria gewinnt Rechtsstreit gegen "Atlasprof" - Mehr Kompetenz für PatientInnen

Berufsschutz für PhysiotherapeutInnen

Wien (OTS) - In einem von Physio Austria, dem Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs, angestrengten Prozess hat das Landesgericht Eisenstadt eine Entscheidung getroffen und Physio Austria Recht gegeben. Schon seit Langem warnt Physio Austria vor Therapieangeboten nach der so genannten "Altlasprofilax-Methode", die immer wieder von gewerblichen, nicht medizinisch befähigten Kräften zur Korrektur des vermeintlichen verschobenen oder ausgerenkten ersten Halswirbels (Atlas) angeboten werden. Dieser Ansicht schloss sich nun das Landesgericht Eisenstadt im Rahmen eines Prozesses an. Derartige Behandlungen erfordern ganz klar eine physiotherapeutische Ausbildung und die Befugnis zur Berufsausübung laut MTD-Gesetz oder als Ärztin/Arzt.

Aufmerksam auf den Sachverhalt wurde Physio Austria durch mehrfache Meldung von PhysiotherapeutInnen, welche die Rechtmäßigkeit des Angebotes hinterfragten und insbesondere auch eine potentielle Gefahr für PatientInnen in dem Angebot sahen.

Physio Austria vertritt den Standpunkt, dass derartige Therapieangebote durch dazu rechtlich nicht befugte Personen für PatientInnen ein erhebliches Gesundheitsrisiko bedeuten können. Es handelt sich dabei nicht um eine - wie die Bezeichnung vermuten lässt - Vorsorge-Methode (Prophylaxe) sondern um eine Krankenbehandlung ohne vorherige Röntgenuntersuchung, Sicherheitstests und Hinterfragen eventueller Kontraindikationen für die Behandelten die auch eine Gesundheitsgefährdung nach sich ziehen könnte. Eine solche Behandlung ist daher nach ärztlicher Anordnung nur PhysiotherapeutInnen vorbehalten.

Derartige Therapieangebote greifen in den Vorbehaltstätigkeitsbereich der PhysiotherapeutInnen ein. Im Sinne des PatientInnen- und des Berufsschutzes hatte Physio Austria daher Klage beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht.

Immer wieder erreichen Physio Austria Hinweise solcher Vergehen durch besorgte und engagierte Mitglieder, die ihre Aufgabe zur Leistungssicherung des Angebots für PatientInnen wahrnehmen. Bereits 2010 hat Physio Austria dazu einen Rechtsstreit gegen eine Wiener Unternehmerin am Handelsgericht Wien gewonnen, die ebenfalls die "Atlasprofilax-Methode" angeboten hatte.

Physio Austria geht diesen Meldungen nach und setzt sich für die Rechte von PatientInnen und PhysiotherapeutInnen ein. Den betroffenen Personenkreis über das Urteil zu informieren ist wesentlich, weswegen die Veröffentlichung in diversen Medien auch Teil des Klagsbegehrens war. Fest steht zudem: Nicht nur für die PatientInnen, auch für die in Österreich tätigen PhysiotherapeutInnen ist dieses Urteil wesentlich, da ihnen durch derartige Therapieangebote von Unbefugten Schaden entstehen kann.

GesprächspartnerInnen stehen auf Wunsch zur Verfügung. Weitere Information finden Sie auch auf unserer Homepage www.physioaustria.at

Physio Austria ist die Berufsvertretung der PhysiotherapeutInnen Österreichs mit aktuell rund 5.000 Mitgliedern. Neben umfangreichen Beratungs- und Weiterbildungsangeboten sowie qualitätssichernden Maßnahmen bietet Physio Austria eine TherapeutInnenliste auf www.physioaustria.at an. PatientInnen und KlientInnen finden dort freiberufliche PhysiotherapeutInnen in ihrer Nähe und können nach einzelnen Fachbereichen sowie nach unterschiedlichen Optionen suchen.

Rückfragen & Kontakt:

Physio Austria
Tel.: +43 (0)1 587 99 51-0

Patricia Otuka-Karner, Öffentlichkeitsarbeit Physio Austria, patricia.otuka-karner@physioaustria.at, 01/ 587 99 51 DW 19

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