Für Patienten- und Verbraucherschutz

Osteopathie berufsgesetzlich regeln



Wir informieren, klären auf und sind Gesprächspartner für Patienten, Politik, Krankenkassen und Vertreter anderer Gesundheitsberufe. Ob bei Fachgesprächen und Anhörungen im Deutschen Bundestag, bei Abgeordneten, in Ministerien, bei Symposien, Messen oder Infoständen - wir geben der Osteopathie eine Stimme.

Angesichts von über 15 Millionen Bundesbürgern, die bereits in osteopathischer Behandlung waren (Forsa-Umfrage ) setzt sich der VOD in seiner politischen Arbeit für gesetzliche Standards in der Ausbildung und Ausübung von Osteopathie ein. Patienten sollen wissen, in wessen Hände sie sich begeben. Deshalb fordert der VOD ein Berufsgesetz mit bundesweit einheitlichen Ausbildungskriterien, einer berufsqualifizierenden Prüfung und der Legalisierung der Berufsbezeichnung „Osteopath/Osteopathin“.

• Derzeit behandeln in Deutschland über 10.000 Osteopathen - Der VOD ist der erste und mit über 6.000 Mitgliedern größte Verband

• Über 10 Millionen Patientenkontakte jährlich

• Rund 100 Krankenkassen bezuschussen Osteopathie

BKK Advita belegt durch Langzeitstudie eine Kostenersparnis für das deutsche Gesundheitssystem von rund 17 Prozent.

Kostenersparnis



  BKK Advita belegt durch Langzeitstudie Kostenersparnis für das Deutsche Gesundheitssystem von rund 17 Prozent

Wirksamkeit



  Zahlreiche Studien belegen Wirksamkeit www.ostlib.de 
  Zunahme osteopathischer Forschungsprojekte www.d-os.de 

Das Problem: Osteopathie ist noch immer nicht gesetzlich geregelt!

Was ist das Problem?



Osteopathie ist noch immer nicht gesetzlich geregelt! Es gibt keine gesetzliche Regelung der Ausbildung, keine gesetzlich untermauerte Qualitätssicherung für Patientensicherheit und der Beruf des Osteopathen ist trotz jahrzehntelanger Tradition mit fundierter Ausbildung und fortschreitender Akademisierung in Deutschland noch immer nicht gesetzlich anerkannt. Das Führen der Berufsbezeichnung Osteopath/Osteopathin ist illegal.

Was heißt das?





  Für Patienten ist die Qualifikation von Osteopathen nicht transparent. Es gibt keinen Patienten- und Verbraucherschutz.

  Es gibt immer mehr qualitativ fragwürdige Osteopathieausbildungen.

  Hervorragend ausgebildete Osteopathen dürfen ohne Heilpraktikerstatus nicht praktizieren.

  Heilpraktiker hingegen können ohne fundierte osteopathische Ausbildung behandeln. Der Patient weiß nicht, an wen er gerät.

  Eine einheitliche Qualitätssicherung ist nicht möglich, die Heilpraktikererlaubnis gewährleistet keine osteopathische Qualifikation.

  Fehlende Rechtssicherheit für Therapeuten.

  Krankenkassen erstatten Leistungen ohne klares zugrundeliegendes Regelwerk. Das bedeutet, dass Physiotherapeuten zum Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz animiert werden (Straftatbestand!).

Eine gesetzliche Regelung muss am Begriff des „Osteopathen” ansetzen.

Fazit



  Weder ein Medizinstudium noch die Heilpraktikerprüfung stellen qualitativ hochwertige Osteopathie sicher. Das geht nur über eine qualifizierte, mehrjährige Ausbildung bzw. Studium, die viele tausend Osteopathen bereits absolviert haben, ohne jedoch nach nach erfolgreichem Abschluss rechtssicher praktizieren zu dürfen.

  Osteopathie eine eigenständige Form der Medizin mit eigener Diagnostik. Sie wird deshalb im sogenannten Direktzugang ausgeübt. Das heißt, ein Patient sucht mit seinen Beschwerden den Osteopathen direkt auf.

  Eine gesetzliche Regelung muss am Begriff des „Osteopathen“ ansetzen. Die Berufsbezeichnung muss mit klar geregelten Ausbildungskriterien verbunden sein und so Patienten Transparenz hinsichtlich der Qualifikation bieten. Wo Osteopathie draufsteht, muss auch Osteopathie drin sein.

Ziel ist die Qualitätssicherung und der Patientenschutz.



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Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstr. 15  •  65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 5808975 - 0  •  Fax: 0611 5808975 - 17
E-Mail: info@osteopathie.de  •  www.osteopathie.de
20.04.2024 04:47:34