Prozessbeginn am Amtsgericht Freiburg wegen Betrugs durch ein Corona-Testzentrum, das nicht existierte (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Federico Gambarini)

Rund 5,7 Millionen Euro abgerechnet

Jugendstrafe für millionenschweren Corona-Testzentrum-Betrug in Freiburg

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Am Montag hat das Freiburger Amtsgericht einen 20-Jährigen zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Dieser hatte 5,7 Millionen Euro für ein Corona-Testzentrum abgerechnet, das es niemals gab.

Der Prozess um den 20-jährigen Angeklagten hat am Montagmorgen vor dem Jugend-Schöffengericht begonnen und ist mittags zu Ende gegangen. Im April hatte die Staatsanwaltschaft bereits in diesem Fall ermittelt - der SWR berichtete. Das Gericht entschied sich gegen die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts. Der 20-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung und 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt.

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Leistungen für "Testzentrum" auf Treu und Glauben beglichen

Es sei eine Schnapsidee beim Feiern gewesen, gestand der Angeklagte vor dem Freiburger Amtsgericht. Der Mann hat als Heranwachsender im August 2021 nachträglich ein Corona-Testzentrum in Freiburg registriert. Das sieht das Gericht als erwiesen an. Für dieses Zentrum habe er im Nachhinein für die Monate März bis Juni Leistungen in Höhe von rund 5,7 Millionen abgerechnet - ohne jegliche Nachweise oder Belege. Der Betrag wurde ihm auch von der Kassenärtzlichen Vereinigung (KV) gutgeschrieben - in dem Vertrauen, dass die Angaben richtig seien.

Angeklagter wollte die kassenärztliche Vereinigung hereinlegen

Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er nur habe zeigen wollen, wie leicht man die Kassenärztliche Vereinigung hereinlegen könne. Mit wenigen Mausklicks habe er sich im August 2021 dort registriert, als Adresse für das mutmaßliche Corona-Testzentrum habe er eine Straße in der Freiburger Partymeile genommen und anschließend für die Monate März bis Juni 491.000 Corona-Tests berechnet. Der Umstand, wie leicht der Angeklagte eine so große Summe ergaunern konnte, wirkte sich strafmildernd auf das Urteil aus.

"Die Kassenärtzliche Vereinigung zahlt, ohne jede Prüfung, 5,7 Millionen Euro einem 20-Jährigen aus. Wie kann das sein?"

Betrugs-Prozess am Freiburger Amtsgericht: 20-Jähriger ergaunert 5,7 Millionen Euro über Corona-Testzentrum, das nie gab (Foto: SWR, Gabi Krings)
Verteidiger Robert Phleps (li) und Staatsanwalt Malte Weber (re)

Geldwäschegesetz: Skeptische Bank entlarvte den Betrüger

Die 5,7 Millionen Euro wurden von der Bank allerdings nach kurzer Zeit vorsorglich wieder der Kassenärztlichen Vereinigung zurückgebucht. Eine Mitarbeiterin der Bank wurde aufgrund des hohen Geldeingangs auf das Konto des Angeklagten skeptisch, hieß es bei dem Prozess.

Bei derart außergewöhnlichen Kontobewegungen sind die Banken nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Ermittlungsbehörden einzuschalten. So sind die Ermittler dem Mann am Ende auf die Schliche gekommen.

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SWR