Zum Inhalt springen

Bericht des Bundesversicherungsamtes Krankenkassen gängeln Alte und Kranke

Eigentlich müssen sie alle Mitglieder gleich behandeln, doch davon sind viele Krankenkassen weit entfernt. Laut dem Bundesversicherungsamt benachteiligen sie alte und kranke Menschen. Die Schuld sehen Verbraucherschützer bei der Politik.
Älterer Patient mit Hausärztin: Prämien nur für bestimmte Neumitglieder

Älterer Patient mit Hausärztin: Prämien nur für bestimmte Neumitglieder

Foto: Benjamin Ulmer/ picture alliance / dpa

Berlin - Alte und kranke Versicherte werden von gesetzlichen Krankenkassen immer wieder diskriminiert. Das geht aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) hervor. Demnach benachteiligen die Kassen Versicherte mit hohem Kostenrisiko oft schon bei der Anwerbung. Daneben habe es aber auch Versuche gegeben, Ältere oder Kranke aus der Kasse herauszudrängen, heißt es in dem Bericht.

Nach Darstellung der Behörde versuchten Mitarbeiter einer Krankenkasse sogar, behinderte und chronisch kranke Menschen am Telefon zur Kündigung zu bewegen. "Die dargestellte Verfahrensweise verstößt gegen grundlegende Prinzipien des Sozialgesetzbuches und wird der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen gerade auch bei der medizinischen Versorgung von behinderten und chronisch kranken Menschen nicht gerecht", rügte das BVA.

Scharfe Kritik übt die Behörde auch an der systematischen "Risikoselektion" bei der Anwerbung von Versicherten. So habe eine Reihe von Krankenkassen mit ihrem Vertrieb Vereinbarungen mit dem Ziel abgeschlossen, vorrangig einkommensstarke und gesunde Versicherte zu akquirieren.

"Oft zahlen die Krankenkassen ihrem Vertrieb keine Prämien für das Werben von einkommensschwachen oder kranken Versicherten oder verlangen Prämien zurück, wenn die Neumitglieder höhere Krankheitskosten verursachen als erwartet", heißt es in dem Bericht. "Hierdurch verstoßen die Krankenkassen gegen das Diskriminierungsverbot und das in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachtende Solidaritätsprinzip." Demnach sind die Krankenkassen verpflichtet, alle potentiellen Neumitglieder gleich zu behandeln - unabhängig von Faktoren wie Vorerkrankungen, Alter oder Geschlecht.

Das Bundesgesundheitsministerium kritisierte die Diskriminierung. "Eine Risikoselektion zu Lasten schwer kranker und teurer Versicherter ist unzulässig", sagte ein Ministeriumssprecher. Die Krankenkassen müssten "Recht und Gesetz einhalten".

Doch mit solchen Ermahnungen macht es sich die Politik aus Sicht von Verbraucherschützern zu leicht. "Schuld an der Risikoselektion sind nicht die Kassen", sagte Gesundheitsexperte Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg der "Frankfurter Rundschau". "Schuld ist die Politik, die die Krankenkassen in den Wettbewerb gezwungen hat."

dab/dpa

Mehr lesen über

Verwandte Artikel