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Debatte über einrichtungsbezogene Impfpflicht Unmut bei Länder-Gesundheitsministern über Lauterbach

Die Gesundheitsminister der Länder unterstützen nach SPIEGEL-Informationen eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bei ihrer Videoschalte wurden Meinungsverschiedenheiten mit Karl Lauterbach deutlich.
Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

Foto: TOBIAS SCHWARZ / AFP

Die Bundesländer befürworten einstimmig die Einführung einer einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. Das geht aus der Beschlussvorlage für die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) an diesem Samstag hervor, die dem SPIEGEL vorliegt. Darin heißt es, die einrichtungsbezogene Impfpflicht stelle eine wichtige Schutzmaßnahme für Patientinnen, Patienten und die Beschäftigten in den Einrichtungen dar.

Keine vollständige Einigkeit gab es unter den Ländern in der Frage, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht der erste Schritt zu einer allgemeinen Impfpflicht ist, die so bald wie möglich beschlossen werden sollte. In diesem Punkt enthielt sich Bremen.

Die Videoschalte verlief nach SPIEGEL-Informationen nicht harmonisch – es gibt Unmut bei den Länderministerinnen und -ministern über Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Demnach fühlen sich die Vertreter der Länder von ihm nicht ernst genommen. Lauterbach, heißt es dem Vernehmen nach, sehe nicht seine Amtskollegen aus den Ländern, sondern die Ministerpräsidentenkonferenz als Ansprechpartner. Die Länderchefs kommen am Montag zusammen, um über die Coronalage zu beraten.

Zudem stimmte Lauterbach nach SPIEGEL-Informationen nicht für die Beschlussvorlage der Gesundheitsministerkonferenz. Dies hat zwar keine direkten Folgen, ist aber ungewöhnlich und ein Indiz für die Dissonanzen.

»Wir sind hier keine Marionettentruppe«, sagte etwa Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) dem Vernehmen nach Richtung Lauterbach. Und die GMK-Vorsitzende Petra Grimm-Benne (SPD) aus Sachsen-Anhalt sagte demnach: »So macht das alles keinen Sinn hier.«

Uneinigkeit beim Tempo

Auf SPIEGEL-Anfrage sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, der Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht dürfte sich nicht verzögern. In der Omikronwelle zähle jeder Tag, um vulnerable Gruppen zu schützen. »Umgesetzt wird die Impfpflicht von den Ländern. Kontrolliert und entschieden wird im Einzelfall. Dabei spielt natürlich auch der Aspekt eine Rolle, ob in einer Übergangszeit Personalengpässe in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen vermieden werden können«, sagte der Sprecher.

Der Bund sieht also die Länder am Zug und drängt zu Tempo. Dagegen sehen die Länder noch einige Fragen als nicht geklärt an – aus Lauterbachs Sicht könnte das wie eine Verzögerungstaktik wirken.

Die Länder halten es der Beschlussvorlage zufolge für geboten, dass es bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Umsetzungszeit gibt. Erst nach einer solchen Frist könnten die erforderlichen Betretungs- oder Tätigkeitsverbote »rechtssicher angeordnet und sanktioniert werden«. Wie lange die Umsetzungszeit genau sein soll, geht aus dem Dokument nicht hervor.

Länder sehen mehrere Punkte noch als ungeklärt an

Zudem sehen es die Länder der Beschlussvorlage zufolge als notwendig an, dass der Bund noch mehrere Punkte klärt, ehe die Impfpflicht greifen kann. In dem Dokument bitten sie das Bundesgesundheitsministerium, unverzüglich abzustimmen, wie Gesundheitsämter mit konkreten Fragen umgehen sollen. Dabei geht es etwa darum, wie Impfnachweise und Ausnahmen geprüft werden sollen, wie Arbeitgeber eingebunden rechtssicher eingebunden werden können, welche Sanktionen es geben soll und wie lange sie gelten sollen – und wie sich einheitliche Kontrollen gewährleisten lassen.

Die Länder merken zudem an, es sei eine engere Definition des Personenkreises erforderlich, »der zwingend der Impfpflicht unterliegen soll«. Zudem sollte nach Wunsch der Länder ein abgestuftes Verfahren für Verstöße gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht geprüft werden, mit einem vorgeschalteten Bußgeld und einem nachgeschalteten Tätigkeitsverbot.

Außerdem bitten die Länder das Gesundheitsministerium, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche digitale Meldeplattform zu schaffen, um die Gesundheitsämter über Immunitätsnachweise zu informieren. Diese Aufgabe dürfte in kurzer Zeit kaum zu bewältigen sein.

cte/mfh/ulz