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Kumpel-Kapitalismus bedroht die zukünftige Versorgung von Menschen mit therapeutischen Leistungen

Veröffentlicht am 12.07.2021

#Abberufung #Schiedsstelle #BMG #Befangenheit #Klage #Vergütung

Liebe Mitglieder, liebe Therapeuten,

heute Mittag, den 12.07.2021, hat das Bundesministerium für Gesundheit unseren Antrag auf Ausschluss und Abberufung sämtlicher unparteiischer Mitglieder sowie deren Vertreter:innen der Heilmittel-Schiedsstelle nach § 125 Abs. 6 SGB V erhalten.

Dazu wird folgende Pressemitteilung veröffentlicht, die den Sachverhalt um das Schiedsstellendebakel und seine Auswirkungen auf den Punkt bringt:
 
 

 

Berlin 12. Juli 2021

Kumpel-Kapitalismus bedroht die zukünftige Versorgung von Menschen mit therapeutischen Leistungen

Ausschluss und Abberufung des ehemaligen Ministerialdirektors und Leiters der Abteilung Gesundheitsversorgung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Dr. Ulrich Orlowski als Vorsitzender der Heilmittel-Schiedsstelle.


Wegen der Besorgnis der Befangenheit wurde seitens des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. der Ausschluss und die Abberufung des Vorsitzenden der Heilmittel-Schiedsstelle aus wichtigem Grund beantragt.
 
Seit mehr als 20 Jahren gelangen Therapeuten auf Grund unzumutbarer Vergütungen in Altersarmut, opfern Therapeuten ihre eigene Gesundheit um Menschen mit notwendigen therapeutischen Leistungen zu versorgen, fahren unter dem Hashtag therapeutenamlimit mehrfach mit dem Fahrrad von Frankfurt nach Berlin, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen, verhandeln die Berufsverbände der Ergotherapie seit nunmehr fast 2 Jahren über eine angemessene Vergütung und sehen sich nun einer korrumpierten Schiedsstelle gegenüber.
 
„Nicht mit uns sagt“ Christine Donner, Geschäftsführender Vorstand vom Bundesverband für Ergotherapeuten und führt weiter aus: Wir übernehmen Verantwortung für Therapeut:innen und Patient:innen und gehen unseren einmal begonnenen Weg konsequent bis zum Ende.
 
Wir fordern die Umsetzung von Recht und Gesetz und damit die Versorgung der Bevölkerung mit ergotherapeutischen aber auch physiotherapeutischen Leistungen, die zusammen zu brechen droht.
 
Baugleich sieht der Machtmissbrauch nämlich auch bei den physiotherapeutischen Kolleg:innen aus.“
 

Die Aufgabe der Heilmittel-Schiedsstelle ist gesetzlich eindeutig geregelt: Können sich die Vertragspartner nicht auf die Preise für die einzelnen Leistungspositionen oder eine Anpassung dieser Preise einigen, werden die Preise innerhalb von drei Monaten durch die Schiedsstelle festgesetzt.
 
Für einen Mächtigen, wie für Dr. Ulrich Orlowski, gilt der Wille des Gesetzgebers jedoch offenkundig nicht. Dr. Ulrich Orlowski stellte sich über das Gesetz und setzte die Preise einfach nicht fest. So verhinderte Dr. Ulrich Orlowski die dringend notwendige angemessene Vergütung von ergotherapeutischen Leistungen an Hand der realen Kosten einer Praxis.
 
Gegen diesen Schiedsspruch haben die ergotherapeutischen Berufsverbände vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingereicht.
 
Offenbar schwante daraufhin Dr. Ulrich Orlowski, ihm könne ein entscheidender Fehler unterlaufen sein und so nahm der Versuch einer zweiten Rechtsbeugung ihren Lauf.
 
Obwohl der Schiedsspruch vor dem LSG schon rechtshängig ist versucht Dr. Ulrich Orlowski nun ein zweites unzulässiges und damit rechtswidriges Schiedsverfahren am 21.07.21 durchzuführen, um so seine Fehler zu kaschieren, bevor sie an die große Öffentlichkeit geraten und zudem aktenkundig werden. Er schwingt sich damit zum Richter in eigener Sache auf.

Orlowski ist ausgewiesener Experte im deutschen Gesundheitssystem und war über 28 Jahre im BMG tätig. Gerade das macht das Handeln von Dr. Ulrich Orlowski so brisant. Man darf ihm tiefgreifende Kenntnisse, auch bezüglich gesetzlicher Neuregelungen, unterstellen.
 

Franz O. Schneider hat als vertretender Rechtsanwalt die Vorgänge vor der Heilmittelschiedsstelle auf 23 Seiten mit chirurgischer Genauigkeit seziert und in Sherlock-Manier die zwingenden Konsequenzen zu Tage befördert.
Angetrieben wurde er wie eh und je in seiner anwaltlichen Karriere davon, der Absicht des Gesetzgebers zur ordnungsgemäßen Anwendung zu verhelfen.

Dem gesetzeswidrigen Treiben muss der ehemalige Arbeitgeber Orlowskis nun ein Ende bereiten, denn das BMG ist laut Gesetz die zuständige Aufsichtsbehörde der Heilmittel-Schiedsstelle.
 
Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart stellte sich bislang schützend vor den Gesetzesbrecher und auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wollte von „der Sache“ lieber nichts wissen.
 
Will das BMG mit seinen Vertretern nun nicht selbst in Verruf geraten und den Gesetzgeber zum Spielball machen, muss das Ministerium jetzt unverzüglich handeln und sämtliche „unparteiischen“ Mitglieder sowie deren Vertreter:innen aus wichtigem Grund und wegen der Besorgnis ihrer Befangenheit abberufen bzw. ihrer Ämter und Befugnisse entheben.
 

Die Bedeutung der Heilmittelversorgung ist durch die Änderung von Lebens- und Arbeitsgewohnheiten im digitalen Zeitalter, sowie der Alterung der Bevölkerung und zeitgleicher Abnahme an Nachwuchs stark gewachsen.
 
„Bevölkerungsgesundheit braucht Heilmittelversorgung und Wirtschaftskraft braucht eben Bevölkerungsgesundheit“ fasst Christine Donner vom BED e.V. zusammen.
 

Wer einen deepdive wagen möchte, hat hier Gelegenheit dazu:
 
 
Der anwaltliche Schreibstil Schneiders ist nicht nur auch für einen Laien gut lesbar, der Antrag beinhaltet auch humoristische Spitzen und ist daher sehr lesenswert.
 
 

 
 
Wie geht es nun weiter?
 
Die Politik und das BMG sind nun gefordert bis zur gerichtlichen Klärung und einem neutralen Gutachten zu den Preisen sinnvolle Lösungen zu finden, denn es gibt nach dem Grundgesetz eine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht bei Gesetzen.

Bei Rückfragen sind wir vom BED e.V. wie immer gerne für Sie da!

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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