Heilpraktiker müssen sich auf strengere Regeln bei der Berufszulassung einstellen. Die berichtet die Welt unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. Demnach erwägen Union und SPD höhere Hürden für die Eröffnung einer Praxis und wollen dies nach Angaben des Focus bereits im neuen Pflegestärkungsgesetz verankern.

Die Heilpraktikerausbildung in Deutschland war in die Schlagzeilen geraten, nachdem am Niederrhein mehrere Patienten nach einer Behandlung in einem alternativen Krebszentrum gestorben waren. Ein Heilpraktiker hatte sie mit einem nicht als Medikament zugelassenen Stoff behandelt, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Derzeit gibt es bundesweit rund 43.000 praktizierende Heilpraktiker. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Kordula Schulz-Asche, sagte der Welt, die Antwort der Bundesregierung lege offen, dass es "erhebliche Lücken in der Regulierung des Heilpraktikerberufs" gebe.

Die Hürden für die Zulassung von Heilpraktikern sind derzeit verhältnismäßig niedrig: Anwärter müssen lediglich einen Hauptschulabschluss vorweisen und mindestens 25 Jahre alt sein. Die Regeln für Ausbildung, Zulassung und Qualifikation sind nicht einheitlich geregelt. Um eine Praxis eröffnen zu dürfen, genügt es, dass eine zuständige Behörde der jeweiligen Kommune – etwa das Gesundheitsamt – bestätigt, dass ein angehender Heilpraktiker vermutlich keine Gefahr für seine Patienten darstellt.