Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie

Der GKV-Spitzenverband schließt gemäß § 125 Abs. 1 SGB V mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer für den Bereich Physiotherapie auf Bundesebene einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit physiotherapeutischen Heilmitteln.

Nachfolgend ist der aktuell gültige Vertrag einschließlich seiner Anlagen sowie ein zwischen den Verbänden abgestimmter Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Ferner finden Sie hier relevante Änderungsvereinbarungen sowie ältere Vertragsstände.

Der GKV-Spitzenverband schließt gemäß § 125a Abs. 1 SGB V mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer für den Bereich Physiotherapie auf Bundesebene einen Vertrag über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (sog. Blankoverordnung).

Nachfolgend sind die hierzu ergangenen Vereinbarungen veröffentlicht.