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Leviathan

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ursprünglich vom engl. Staatsphilosophen Hobbes, 1588–1679, eingeführte Bezeichnung für den allmächtigen Staat. Die im Anschluss an Hobbes etablierte kontrakttheoretische Begründung des Staates nimmt zunächst einen anarchischen Urzustand der Gesellschaft an, der im Extrem durch einen Krieg aller gegen alle gekennzeichnet ist. Zur Herstellung einer dauerhaften Friedensordnung etabliere sich auf naturrechtlichen Grundlagen durch einen Gesellschaftsvertrag der Staat als Repräsentant der Gesellschaftsmitglieder. Diese übertragen zugleich ihre ursprünglichen Rechte, nach eigenem Ermessen völlig frei zu handeln, an den Staat. Dadurch werde der Staat zum unanfechtbaren Leviathan einem „sterblichen Gott” unter dem „unsterblichen Gott”, dem es zufällt die Menschen notfalls mit Gewalt gegenüber sich selbst und gegenüber anderen Völkern zu beschützen.

    In den Ansätzen der Finanzwissenschaft oder Public-Choice-Theorie wird der Leviathan, im Gegensatz zu Hobbes, als freiheits- und wohlstandsvernichtender bürokratischer Apparat verstanden. Der interventionistische Wohlfahrtsstaat dient als Prototyp einer Entwicklung zum Leviathan, die „Zähmung des Leviathan” als programmatische Formel für verschiedenste Reformansätze (s. Konstitutionenökonomik).

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