Selbstverwaltung

Partizipation und Eigenverantwortung

Abstimmung erhobene Hände mit Stimmkarten

Die Selbstverwaltung findet sich als demokratisches Element in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und ist tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Staat gibt dabei den gesetzlichen Rahmen vor und übt die Rechtsaufsicht aus. Ihre konkreten Belange regeln die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Betroffene und Beitragszahler in den Selbstverwaltungsorganen jedoch selbst. Damit ist gewährleistet, dass die Gestaltung der Gesundheitsversorgung der Lebenswirklichkeit entspricht und sachorientierte Entscheidungen getroffen werden. Mit der Etablierung dieser autonomen Aufgabenwahrnehmung steht die Selbstverwaltung für Partizipation und Bürgerengagement, lebendige Demokratie und Staatsferne. Sie stellt zudem ein Stück gelebter Sozialpartnerschaft unter Beweis, indem es immer wieder gelingt, die naturgemäß unterschiedlichen Perspektiven und Interessen von Versicherten und Arbeitgebern über konstruktive und konsensorientierte Beratungsprozesse in gemeinsame, fachlich fundierte Positionen zu überführen. Die Selbstverwaltung trägt damit seit Jahrzehnten wesentlich zur gesellschaftlichen Stabilität in der Bundesrepublik bei.

Mitgestaltung und Mitbestimmung

Die Sozialversicherungswahlen – kurz: Sozialwahlen – sind das demokratische Kernstück der sozialen Sicherungssysteme und bilden die Basis für deren selbstverwaltete, staatsferne Strukturen. Nach der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament sind sie die größten Wahlen in Deutschland. Immerhin sind rund 90 % der Bevölkerung in der Sozialversicherung versichert. Die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung werden alle sechs Jahre neu gewählt und setzen sich in der Regel je zur Hälfte aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern zusammen, die ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Versicherte und Arbeitgeber wählen ihre Vertreter getrennt aufgrund von Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Mit seiner Stimmabgabe nimmt jeder Wähler sein Recht auf gesellschaftliche Partizipation wahr und stärkt außerdem die zentralen Funktionen der Selbstverwaltung als wichtiger Bestandteil des Sozialstaats. Die gewählten Vertreter in den Organen treffen wichtige organisatorische und strategische Entscheidungen. Sie vertreten die Interessen der Beitragszahler, der Patienten, Pflegebedürftigen sowie der Rentnerinnen und Rentner und nehmen politisch Einfluss auf die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Wahl mit und ohne Wahlhandlung, der so genannten Friedenswahl. Bei den meisten Sozialversicherungsträgern erfolgen Friedenswahlen. Dabei werden auf den Vorschlagslisten nicht mehr Kandidaten aufgestellt als Mitglieder zu wählen sind. Wahlen mit Wahlhandlung, so genannte Urwahlen, werden bei verschiedenen Betriebskrankenkassen, den meisten Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Die letzten Sozialversicherungswahlen fanden im Mai 2023 statt.