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26. Oktober 2020

Corona: Aktualisierte Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit

Seit Mitte Oktober ist die neue Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft getreten. Mit ihr rücke die Testung von Personen mit höherem Infektionsrisiko stärker in den Mittelpunkt. Physio Deutschland erklärt welche Auswirkungen die Testvorgaben auf physiotherapeutische Praxen haben.

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Corona Borealis / shutterstock.com

[tb] Die Polymerase-Chain-Reaction (PCR) gelte als Goldstandard bei der Testung auf SARS-CoV-2, erklärt der Verband in seiner aktuellen Meldung. Darüber hinaus gäbe es seit einigen Monaten auch sogenannte Point-of-Care-Schnelltests (PoC), die auf dem Nachweis von Antigenen basieren. Antigen-Schnelltests sollten dabei helfen, hochinfektiöse Personen schnell zu erkennen, indem sie Proteinstrukturen der Virushülle im Probenmaterial nachweisen. Dafür müsse ebenso wie beim der PCR-Test ein Abstrich aus dem Nasen- oder Mund-Rachen-Raum genommen werden. Dieser würde in einem Puffer gelöst und könne anschließend auf einen Teststreifen aufgebracht werden, der innerhalb von 15-30 Minuten ein Ergebnis zeigt. Die neue Testverordnung des BMG definiere fünf unterschiedliche Prioritätsstufen. Je nach Anforderung würde dabei vorwiegend auf PCR-Tests oder PoC-Tests zurückgegriffen, ein positiver PoC-Test müsse jedoch in jedem Fall durch einen nachfolgenden PCR-Test bestätigt werden. Ziel sei die effizientere Verteilung der Laborkapazitäten und der bessere Schutz von Risikogruppen.

Prioritätsstufe 1:

Unter diese würden alle Personen fallen, die entsprechende Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweisen. Die Kosten des PCR-Tests würden von den Krankenkassen im Rahmen der Krankenbehandlung vollständig übernommen.

Prioritätsstufe 2:

  • Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falls;
  • Patienten, Bewohner, Betreute und Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitationseinrichtungen, Zentren für ambulante Operationen und ambulante Dialysen bei einem Ausbruch der Erkrankung in der entsprechenden Einrichtung;
  • Personal in ambulanten Praxen bei einem Ausbruch der Erkrankung in der Praxis.

Diese Personen hätten Anspruch auf einen PCR-Test, direkte Kontaktpersonen des COVID-19-Falls könnten sich, ebenso wie symptomatische Personen, im Rahmen der Krankenbehandlung testen lassen, bei allen anderen würde das Gesundheitsamt die Testung anordnen.

Prioritätsstufe 3:

  • Alle nicht zum Personal gehörenden Personen in Einrichtungen oder Unternehmen nach §§ 23 Abs. 3 und 36 Abs. 1 IfSG (z.B. Schulen, Kitas, Arztpraxen) die von einem Ausbruch betroffen seien;
  • Patienten, die in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitationseinrichtungen, Zentren für ambulante Operationen und ambulante Dialysen neu oder wieder aufgenommen würden.

Die Testung erfolge auch in dieser Stufe per PCR-Test, im ersten Fall angeordnet durch das Gesundheitsamt, im zweiten Fall im Rahmen der Aufnahme in die entsprechende Einrichtung und finanziert über das Krankenhausfinanzierungsgesetz.

Prioritätsstufe 4:

  • Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitationseinrichtungen, Zentren für ambulante Operationen und ambulante Dialysen ohne COVID-19 Fall;
  • Personal von ambulanten Praxen ohne COVID-19 Fall.

Diese Gruppen hätten wiederholt Anspruch auf PoC-Schnelltests (bis zu einmal pro Woche), wenn der Inzidenzwert einer Region sieben Tage über 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner läge. Die Kosten dafür würden aus dem Gesundheitsfonds finanziert.

Prioritätsstufe 5:

  • Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitationseinrichtungen, Zentren für ambulante Operationen und ambulante Dialysen, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert über 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner läge;
  • Einreisende aus Risikogebieten.

Besucher sollten vorwiegend per PoC-Schnelltest getestet werden, Einreisende aus Risikogebieten weiterhin per PCR-Test an den Flughäfen und Bahnhöfen.

Eine Zusammenfassung aller Testkriterien gibt es hier.

Der Verband erklärt auch, was die Teststrategie für physiotherapeutische Praxen bedeutet. Physiotherapeutische Praxen würden als Heilberufe zu den ambulanten Praxen gehören. Daher habe das Personal bei Ausbruch der Erkrankung innerhalb einer Praxis Anspruch auf einen PCR-Test (Prioritätsstufe 2). Die lokalen Gesundheitsämter seien in diesem Fall erste Ansprechpartner und würden über die notwendigen Tests und etwaige Quarantäneanordnungen entscheiden.

Personal, das Symptome vom COVID-19 zeige, sollte sich ab Symptombeginn zunächst häuslich isolieren und den Hausarzt verständigen. Dieser könne im Rahmen der Krankenbehandlung eine Testung anordnen (Prioriätsstufe 1). Bei negativem Test könne die Arbeit nach 48-stündiger Symptomfreiheit wieder aufgenommen werden, bei positivem Test nach 14 Tagen und 48-stündiger Symptomfreiheit. Falls in der Praxis ein relevanter Personalmangel vorläge und die Versorgung der Patienten nicht mehr gewährleistet sei, könne das Personal auch früher tätigt werden.

Wenn kein akuter COVID-19 Fall in der Praxis vorläge und das Personal keine entsprechenden Symptome zeige, bestehe ein Anspruch auf Testung (Prioritätsstufe 4), wenn:

  • der Inzidenzwert sieben Tage lang über 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern (Risikogebiet) läge,
  • der öffentliche Gesundheitsdienst eine Testung veranlassen würde.

Die Testungen in Risikogebieten könnten als sogenannte Reihentestung für jeden Mitarbeiter einmal pro Woche mittels PoC-Tests wiederholt werden. Das genaue Verfahren und der Ablauf von Reihentestungen seien bislang noch nicht bekannt. Aus der neuen Testverordnung gehe jedoch hervor, dass die Testveranlassung in physiotherapeutischen Praxen im Verantwortungsbereich der lokalen Gesundheitsämter liegt. Bei Rückfragen im Zweifelfall empfiehlt der Verband die Kontaktaufnahme mit der Gesundheitsbehörde vor Ort.

Quelle: Physio Deutschland

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