Arztpraxen dürfen die sogenannte 3G-Regel nicht zur Voraussetzung für medizinische Behandlungen machen. "Vertragsärzte sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten zu behandeln. Die Behandlung dürfen sie nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen", sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums der Welt. Für den sicheren Betrieb von Arztpraxen gebe es Alternativen wie spezielle Sprechzeiten, sagte ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

3G steht für "geimpft, genesen oder getestet". Die Regel bedeutet, dass für den Zutritt zu einem Ort eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus, eine Genesung von Covid-19 oder ein negativer Test vorzuweisen ist. Bei der 2G-Regel werden nur Geimpfte und Genesene zugelassen.

"Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden", sagte ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung der Zeitung. Der Wunsch nach Schutz anderer Patienten, des Praxispersonals und der Ärzte selbst sei verständlich und nachvollziehbar. "Ärzte können aber eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen."

Immer wieder machen Arztpraxen die 3G-Regel zur Voraussetzung für medizinische Behandlungen. In Rheinland-Pfalz gab es nach Angaben des dortigen Gesundheitsministeriums bereits Beschwerden über "Praxen im 3G- bzw. 2G-Betrieb", wie die Welt weiter berichtete. In Thüringen habe die Kassenärztliche Vereinigung ihre Mitglieder Anfang des Monats in einem Brief darauf hingewiesen, "dass es nicht zulässig ist, die Behandlung eines Patienten in einer Arztpraxis oder psychotherapeutischen Praxis davon abhängig zu machen, ob dieser genesen, geimpft oder getestet ist". Jeder kranke Mensch habe nach wie vor Anspruch auf eine Behandlung. Die Zeitung weist jedoch auch darauf hin, dass unklar sei, wie weit verbreitet das 3G-Modell unter Praxen ist.