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Ärger vermeiden: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: Das können Sie tun
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Verbraucher - Ehrlich sein - Falsche Angaben kosten Berufsunfähigkeitsschutz
dpa Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Einbußen, wenn Beschäftigte nicht mehr arbeiten können. Manchmal will die Versicherung aber nicht zahlen
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Nur etwa 75 Prozent der Anbieter zahlen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Vereinbarung. Wie Sie Ärger vermeiden können und wie Sie sich wehren können, wenn die Versicherung nicht zahlt.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) zählt zu den nahezu unverzichtbaren Versicherungen. Sie springt ein, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Berufsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder ähnliches ausgelöst wurde.

Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?

Der § 172 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) definiert den Begriff der Berufsunfähigkeit genau: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Aus dem Gesetzestext geht hervor, dass die Berufsunfähigkeit „voraussichtlich auf Dauer“ bestehen muss. Eine ärztliche Bescheinigung für drei Jahre genügt in jedem Fall; einige Versicherer zahlen bereits dann, wenn der Versicherte eine Bescheinigung für ein oder zwei Jahre vorlegt.

Zur Person

Nicole Renger ist Rechtsexpertin von FragRobin.de. Die Webseite hilft Verbrauchern, den passenden Anwalt zu finden.

Laut Gesetz springt eine Berufsunfähigkeitsversicherung-Versicherung (BU-Versicherung) auch ein, wenn nur eine „teilweise“ Berufsunfähigkeit vorliegt. In der Regel zahlen Versicherungen ab einer Einschränkung von 50 Prozent. Die prozentuale Feststellung der Berufsunfähigkeit ist schwierig, denn die ärztliche Begutachtung lässt sich selten in Zahlen ausdrücken. Hier ist daher Vorsicht geboten. Die Versicherung muss immer den Einzelfall begutachten und darf sich nicht allein auf pauschale Schätzungen aus Tabellen und Handbüchern stützen.

Im Versicherungsfall erhält der Versicherte eine monatliche Rente in der im Vertrag vereinbarten Höhe. Mit dem Beginn des regulären Rentenalters endet die Zahlung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Aus welchen Gründen verweigern Versicherer die Leistungen?

Nach einer Untersuchung des Analysehauses Morgen & Morgen zahlen nur etwa 75 Prozent der geprüften Versicherer entsprechend der Vereinbarung. Das heißt: Rund ein Viertel der Betroffenen muss um die BU-Rente bangen. Doch welche Gründe führen die Unternehmen an, wenn sie ihre Leistungen ganz oder teilweise verweigern?

Oft ist bereits die Beantragung der BU-Versicherung ein Stolperstein. Einige Versicherungen arbeiten verzwickte Klauseln in ihre Verträge ein, die den Versicherten im Ernstfall um seine BU-Rente bringen können. Mancher Kunde gibt sich die größte Mühe beim Ausfüllen des Antrags und übersieht doch die eine oder andere Kleinigkeit. Er muss aber wissen: Bevor eine Versicherung im Leistungsfall zahlt, prüft sie kleinlich alle Bestandteile des Vertrages. Sie forscht in der Krankheitsgeschichte des Versicherten nach und befragt behandelnde Ärzte. Ergeben sich Ungereimtheiten, zahlt sie erst einmal nicht.

Bemerkenswerterweise sind inzwischen psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Versicherungen hier besonders genau hinschauen. Das kann beispielsweise bedeuten: Jemand hat seinem Arzt vier Jahre vor Antragstellung von Schlafstörungen berichtet. Da sich der Zustand danach gebessert hat, vergisst er die ganze Sache und trägt sie auch nicht ins Formular ein. Allein durch dieses Versäumnis könnte er aber bereits seinen BU-Anspruch verlieren – zumindest aus der Sicht des Versicherers. Die erforderliche Einwilligung für die Nachfrage beim Arzt verlangen Versicherer in fast allen Fällen von ihren Versicherungsnehmern bei Vertragsschluss.

Ein häufiger Streitpunkt ist die sogenannte „abstrakte Verweisung“. Vor allem in älteren Policen findet man häufig eine solche Klausel. Sie ermöglicht es dem Unternehmen, den Versicherungsnehmer auf eine andere „zumutbare“ Tätigkeit zu verweisen. In diesem Fall erhält der Betroffene keine Leistungen. Der erlernte Beruf spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle.

Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?

Die ärztliche Bescheinigung über eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit ist noch lange kein Freibrief für eine BU-Rente. Zahlt die Versicherung nicht, sollten Sie sich zunächst die Begründung dafür genau ansehen. Ist diese in Ihren Augen nicht stichhaltig, sollten Sie gegen die Ablehnung vorgehen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an die Beschwerdestelle der Versicherung.

Oft müssen Sie damit rechnen, dass Sie mit einer Flut von Formularen überschüttet werden und zahlreiche Unterlagen nachreichen müssen. Auch neuerliche Gutachten – sowie eventuell Gegengutachten – können auf Sie zukommen. Versicherungen zeigen bei der Bearbeitung von Schadensfällen mitunter eine immense Ausdauer. Sie müssen also ebenfalls Ausdauer beweisen und dagegenhalten.

Vergeht zu viel Zeit und die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, können Sie sich auch beim Ombudsmann beschweren. Hierbei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft. Da diese Institution mit Anfragen regelmäßig überlastet ist, müssen Sie mit vielen Monaten Bearbeitungszeit rechnen.

Schneller geht es, wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt professionell beraten lassen. Er bietet Ihnen unter anderem fachliche Beratung bei rechtlichen Fragen – und das kann schnell nötig werden.

 

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Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: Wann und warum lohnt sich der Gang vor Gericht?

Fakt ist: Die BU-Versicherung zählt zu den Versicherungsarten, bei denen besonders häufig geklagt wird. Das spricht nicht gerade für die Zahlungsmoral der Versicherer. Wer mit dem Bescheid des Versicherers nicht einverstanden ist und die Mühen eines Gerichtsprozesses nicht scheut, sollte eine Klage in Betracht ziehen. In jedem Fall sollten die Erfolgsaussichten zuvor von einem Rechtsanwalt eingeschätzt werden. Wie Untersuchungen zeigen, enden Rechtsstreitigkeiten rund um BU-Fragen am häufigsten mit einem Vergleich zwischen den Parteien. Doch auch vollständige Gerichtsverfahren kommen vor. Dabei sind Erfolge für den Verbraucher jedoch eher selten. In jedem Fall sollten Sie zuvor professionelle juristische Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihre Chancen zu verbessern.

Worauf sollte beim Vertragsabschluss besonders geachtet werden?

Um späteren Ärger zu vermeiden, sollen Sie schon bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung genau hinschauen. Denn der Vertrag birgt komplexe Regelungen, die für den Versicherungsnehmer nachteilig sein können. Wer diese nicht kennt, tappt schnell in einen unliebsamen Vertrag und geht später schlimmstenfalls leer aus. Beachten Sie deshalb folgende Punkte:

  • Gesundheitsfragen: Beantworten Sie alle Fragen zu Ihrer jetzigen und früheren Gesundheit ganz genau. Ziehen Sie gegebenenfalls Ihren Hausarzt zu Rate. Denken Sie daran: Bereits im Antrag nicht erwähnte Kleinigkeiten können zum Leistungsausschluss führen, zum Beispiel, wenn Sie einmal vorübergehend Rückenschmerzen hatten und das Ihrem Arzt seinerzeit mitgeteilt hatten. Die Versicherung bewertet das vielleicht als erste Anzeichen späterer Muskulatur- und Skeletterkrankungen.
  • Abstrakte Verweisung: In einem neuen Vertrag sollte diese Klausel nicht mehr auftauchen. Fast alle Versicherer verzichten inzwischen darauf.
  • Rückwirkende Leistungen: Oft vergehen etliche Monate, bis der Arzt die Berufsunfähigkeit bescheinigt. Deshalb sollte man darauf achten, dass die Versicherung auch rückwirkend leistet.
  • Eine gute Möglichkeit – vor allem bei bestehenden Vorerkrankungen – ist eine Risikovoranfrage. Hierbei fragen Sie bei einem oder mehreren Versicherern nach, ob und zu welchen Bedingungen ein Berufsunfähigkeitsschutz möglich ist. Diese Anfrage sollte bestenfalls anonym gestellt werden.
  • Rückversicherung durch einen Rechtskundigen: Zur Sicherheit lassen Sie Ihren Antrag noch einmal durch einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen, damit auch wirklich nichts schiefgehen kann.

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