Spahns Schutzschirm für Therapeuten und Zahnärzte tritt in Kraft

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat wegen der Corona-Krise wie angekündigt einen weiteren finanziellen Schutzschirm für das Gesundheitswesen aufgespannt. Wegen einbrechender Patientenzahlen werden nun auch Therapeuten, Zahnärzte und Rehaeinrichtungen für Eltern-Kind-Kuren finanziell unterstützt. Das sieht eine Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am Montag im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und damit am Dienstag in Kraft tritt. Die ursprünglich vorgesehenen Hilfen für Zahnärzte wurden allerdings aufgrund des Widerstandes von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) deutlich gekappt.

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In der Verordnung heißt es, Leistungserbringer, die nicht direkt mit der Versorgung von Corona-Patienten beschäftigt seien, seien von “erheblichen Fallzahlrückgängen betroffen, weil Leistungen nicht mehr erbracht werden können oder verschoben werden”. Berichte aus den Praxen von Heilmittelerbringern und Zahnärzten deuteten auf Rückgänge “im mittleren bis oberen zweistelligen Prozentbereich” hin. “Die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebswirtschaftliche Situation der Praxen und Einrichtungen gefährden die notwendigen Versorgungsstrukturen”, wird in der Verordnung argumentiert.

Einmalzuschuss für Therapeuten

Konkret ist geplant, dass Heilmittelerbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss erhalten. Die Hilfen haben einen Umfang von rund einer Milliarde Euro. Sie werden aus der Reserve des Gesundheitsfonds bezahlt.

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Zahnärzte bekommen trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr. Damit erhalten sie de facto ein zinsloses Darlehen und können ihre Liquidität sichern.

Spahns ursprüngliche Pläne sahen vor, dass die Zahnärzte am Ende des Jahres 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe als zusätzliche Hilfe behalten können. Das lehnte Finanzminister Scholz allerdings ab. Die Zahnärzte müssen nun die Überzahlung komplett an die Krankenkassen zurückerstatten.

Zahnarztverbände befürchten nun eine Pleitewelle in der Branche. Es werde zu “erheblichen Substanzverlusten in der vertragszahnärztlichen Versorgung kommen, da eine hundertprozentige Rückzahlungsverpflichtung insbesondere von jungen Praxen und Praxen in strukturschwachen ländlichen Regionen nicht geleistet werden kann”, hatte der Chef der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Wolfgang Eßer, nach dem Bekanntwerden des Widerstandes von Scholz in der vergangenen Woche erklärt.

Scholz blieb hart

Der Finanzminister blieb allerdings bei seiner Haltung. In der Verordnung heißt es nun: “Im Anschluss an die Covid-19-Epidemie werden Nachholeffekte insbesondere die Nachfrage nach Zahnersatz antreiben.” Vor diesem Hintergrund seien die von den Krankenkassen im Jahr 2020 geleisteten Überzahlungen in den Folgejahren 2021 und 2022 vollständig auszugleichen.

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Die Verordnung sieht zudem vor, dass Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen wie zuvor schon stationäre Rehabilitationseinrichtungen 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ersetzt werden.

Merkel spricht in Videopodcast über Corona-Impfstoff
 Angela Merkel, Press Call Coronavirus Crisis DEU, Deutschland, Germany, Berlin, 30.04.2020 Bundeskanzlerin Angela Merkel waehrend der Pressekonferenz nach der Telefonschaltkonferenz mit den Regierungschefs der Laender zu Massnahmen zur Eindaemmung der Covid-19 Epidemie im Bundeskanzleramt in Berlin. German Chancellor Angela Merkel speaks to the media at the Chancellery Office following a telephone conference call with leaders of the Federal states on the restrictions during the novel coronavirus COVID-19 pandemic coronavirus crisis on April 30, 2020 in Berlin, Germany. Germany has begun easing lockdown measures in a careful attempt to raise economic activity.

Die Bundeskanzlerin kündigte am Samstag in ihrem Videopodcast einen “deutlichen” Beitrag von Deutschland für die Entwicklung eines Corona-Impfstoffs an.

Mehr Geld für Schutzausrüstung

Auch für die Pflege gibt es durch die Verordnung Verbesserungen: So wird der monatliche Pauschalbetrag, den die Pflegeversicherung für sogenannte Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege zahlt, befristet von 40 auf 60 Euro angehoben. Dabei handelt es sich unter anderem um Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel. Begründet wird die Anhebung, die zunächst bis 30. September gilt, mit den gestiegenen Preisen für Schutzausrüstung.

Der neue Schutzschirm ergänzt die bereits beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen der Regierung für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die häusliche Krankenpflege. Das Paket hat einen Umfang von mehreren Milliarden Euro.

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