Finanzentwicklung der GKV im 1. bis 3. Quartal 2020

Spahn „Verteilen die Lasten der Pandemie fair und leistungsgerecht auf verschiedene Schultern.“

04. Dezember 2020

Die 105 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal 2020 insgesamt ein Defizit von knapp 1,7 Mrd. Euro gebucht. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag 30. September bei 17,8 Mrd. Euro. Dies entspricht 0,81 Monatsausgaben und damit im Durchschnitt etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Der Gesundheitsfonds erzielte in den Monaten von Januar bis September ein Defizit von -5,1 Mrd. Euro.

Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Pandemie hinterlässt immer deutlichere Spuren bei den Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Daher werden wir der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem und auch im nächsten Jahr durch einen zusätzlichen Bundeszuschuss unter die Arme greifen. So verteilen die Lasten fair und leistungsgerecht auf verschiedene Schultern. Das ist in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein gutes und richtiges Signal an Beitragszahler und Arbeitgeber.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von 194,7 Mrd. Euro standen im 1. bis 3. Quartal Ausgaben von rund 196,3 Mrd. Euro gegenüber. Die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sind um 4,0 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,3 Prozent einen Zuwachs von 4,2 Prozent. Dies entspricht dem Ausgabenzuwachs, den der GKV- Schätzerkreis für das Gesamtjahr 2020 erwartet hat. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz liegt weiterhin stabil bei 1,0 Prozent.

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Bis auf die landwirtschaftliche Krankenversicherung, die einen Überschuss von rund 45 Mio. Euro erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten im 1. bis 3. Quartal Defizite: die Ersatzkassen erzielten ein Minus von 280 Mio. Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) von 1,09 Mrd. Euro, die Betriebskrankenkassen (BKK) von 95 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen (IKK) von 156 Mio. Euro und die Knappschaft von 101 Mio. Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2020 ein Defizit von rund 5,1 Mrd. Euro. Dieses Defizit ist neben den üblichen saisonalen Effekten maßgeblich auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen sowie auf Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer zurück zu führen.

Für die Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten sowie zum Ausgleich von Belegungsrückgängen von Vorsorge – und Rehabilitationseinrichtungen, den Ausbau von Intensivbetten, sowie zum Ausgleich von Einkommenseinbußen für Heilmittelerbringer und die Zuschüsse für Sozialdienstleister wurden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bis Ende September insgesamt rund 10,5 Mrd. Euro ausgezahlt. Davon hat der Bund als Kompensation für die Ausgleichszahlungen aufgrund von Belegungsrückgängen in Krankenhäusern für das 1. bis 3. Quartal rund 8,8 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds erstattet.

Der Zuwachs der Beitragseinahmen blieb mit lediglich 2,1 Prozent – trotz der Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld – erheblich hinter den Veränderungsraten der Vorjahre mit durchschnittlich deutlich über vier Prozent zurück. Deshalb war es wichtig, dass der Bund die Einnahmen des Gesundheitsfonds durch einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 3,5 Mrd. Euro in der zweiten Jahreshälfte 2020 stabilisiert hat.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Bei den Krankenkassen gab es im 1. bis 3. Quartal einen absoluten Ausgabenzuwachs für Leistungen und Verwaltungskosten von 4,2 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um knapp 4,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 5,8 Prozent.

Bei der Interpretation der Daten des 1. bis 3. Quartal ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzverpflichtungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Diese Unsicherheiten gelten insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung.

Die Beschleunigung des Ausgabenanstiegs im 3. Quartal nach einem Rückgang im isolierten 2. Quartal spiegelt vor allem eine wieder erhöhte Inanspruchnahme von Leistungen in verschiedenen Leistungsbereichen in den Sommermonaten wieder. Nach der deutlichen Steigerung der Corona-Fallzahlen seit Mitte Oktober und dem damit verbundenen erneuten schrittweisen Lockdown muss erneut mit einer rückläufigen Leistungsinanspruchnahme außerhalb der Versorgung von Covid-19-Patienten gerechnet werden.

Ausgabenentwicklung in einzelnen Leistungsbereichen

Nach einem Ausgabenrückgang im 2. Quartal ist es im 3. Quartal im Zuge einer Normalisierung des Leistungsgeschehens – teilweise verbunden mit erwartbaren „Nachholeffekten“ – wieder zu steigenden Ausgaben gekommen. Das gilt insbesondere für den Bereich der ärztlichen Behandlung, deren Zuwachs nach einem Anstieg von 4,5 Prozent im 1. Halbjahr auf 7,4 Prozent für das 1. bis 3. Quartal gestiegen ist. Da für das 2. und 3. Quartal noch keinerlei Abrechnungsdaten der Ärzte vorliegen, sind diese Veränderungsraten noch sehr unsicher und in hohem Maße von Einschätzungen der Krankenkassen geprägt.

Auch bei den Krankenhausausgaben, die im 1. Halbjahr noch um 2,4 Prozent zurückgingen, verbuchten die Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal wieder einen Anstieg von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser bis Ende September rund 8,8 Mrd. Euro aus Steuermitteln für freigehaltene Betten erhielten.

Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen im 1. bis 3. Quartal um 6,1 Prozent. Hier haben sich die Ausgabenzuwächse im Jahresverlauf abgeflacht. Dabei führt auch die Absenkung der Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte zu Entlastungen.

Zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen weiterhin bei den Krankengeldausgaben, die einen Anstieg von 12 Prozent verzeichneten. Im Vergleich zum Halbjahr mit einem Plus von mehr als 14 Prozent ist hier jedoch ein rückläufiger Trend zu beobachten.

Ausgabenrückgänge gab es im 1. bis 3. Quartal 2020 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum bei zahnärztlicher Behandlung (-0,4 Prozent), bei Zahnersatz (-7,2 Prozent), Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (-15,2 Prozent) sowie Früherkennungsmaßnahmen (-2,2 Prozent).

Der im Vergleich zu den gesamten Leistungsausgaben überproportionale Zuwachs bei Verwaltungskosten der Krankenkassen von 5,8 Prozent ist zum Teil auf eine erhöhte Bildung von Altersrückstellungen bei einzelnen Krankenkassen zurückzuführen. Auffällig sind im Kassenartenvergleich insbesondere hohe Ausgabensteigerungen bei den AOKn sowie der Knappschaft.

Weitere Entwicklung

Die bisherigen Ausgabenzuwächse der Krankenkassen von 4,2 Prozent im 1. bis 3. Quartal bewegen sich bislang im Rahmen der Prognose des GKV-Schätzerkreises, der für das Gesamtjahr 2020 eine Veränderungsrate von 4,3 Prozent prognostiziert hat.

Die vorläufigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2020 werden erst Anfang März 2021 vorliegen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Frühjahr 2020 ist aber davon auszugehen, dass es in der laufenden zweiten Corona-Welle wieder zu deutlichen Entlastungseffekte auf der Ausgabenseite der Krankenkassen kommen wird, die auch im ersten Quartal 2021 anhalten könnten. Eine in der Realität günstigere Ausgabenentwicklung im Vergleich zur Prognose des Schätzerkreises erscheint deshalb sowohl für das laufende als auch für das kommende Jahr nicht unwahrscheinlich.

Mit dem Maßnahmenpaket, dass der Bundestag mit dem GVPG in 2. und 3. Lesung beschlossen hat, werden die Voraussetzungen für eine stabile Finanzierungsgrundlage der GKV auch im kommenden Jahr geschaffen. Die drohende Finanzierungslücke für 2021 wird durch einen ergänzenden Bundeszuschuss von 5 Mrd. Euro, eine leistungsgerechte Abführung aus den Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 8 Mrd. Euro sowie die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz um 0,2 Beitragssatzpunkte geschlossen. Damit kann die vom Bundeskabinett im Juni beschlossene Sozialgarantie zur Begrenzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf unter 40 Prozent auch in 2021 eingehalten werden.

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