Karlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

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Karlsruhe (dpa) - Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt. Das BKA-Gesetz muss bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden. Um Terroranschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 unter anderem Wohnungen verwanzen und mit Kameras ausspähen. Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den «Bundestrojaner», eine eigens entwickelte Späh-Software.