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30.07.2020

Wirtschaftlichkeitsgutachten ambulanter Therapiepraxen (WAT) – Ergebnisse vorgestellt!

Auf großes Interesse ist die Online-Pressekonferenz zum WAT-Gutachten gestoßen. Prof. Dr. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG), hat die Ergebnisse des WAT-Gutachtens heute online vorgestellt.

Fazit: Noch immer besteht in allen Heilmittelbereichen in den ambulanten Praxen eine massive Einkommenslücke im Vergleich zu den Verdiensten der Therapeuten im Öffentlichen Dienst. Hinzu kommt der fehlende Ausgleich des unternehmerischen Risikos eines Praxisinhabers. Gerade die Corona-Krise hat zudem deutlich gemacht, dass es Praxisinhabern nicht möglich ist, entsprechende Rücklagen für mögliche Krisen zu bilden. Dieser Zustand ist nicht länger hinzunehmen, untermauern alle Vertreter aus den Bereichen Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie sowie der Logopädie und Sprachtherapie in ihren Statements während der Pressekonferenz.

Laut WAT-Gutachten ließe sich nur durch weitere deutliche Anhebungen der Vergütungssätze in der ambulanten Versorgung die Patientenversorgung flächendeckend sichern.

Wirtschaftliche Praxisführung im Hinblick auf die Entwicklung der Personal-, der Sach- und der durchschnittlichen laufenden Kosten einer Physiotherapiepraxis – diese Eckpunkte hat der Gesetzgeber den Verhandlungspartnern mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) als Grundlage mit auf den Weg gegeben. Das WAT-Gutachten zeigt die bestehenden Defizite im ambulanten Bereich nachdrücklich auf.
Prof. Dr. Neubauer betonte ausdrücklich, dass ein Nicht-Handeln die flächendeckende Versorgung massiv gefährdet, besonders im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Therapie durch die demografische Entwicklung und die Zunahme von Multimorbidität bei den Patienten.

Hintergrund zum Gutachten

Elf maßgebliche Berufsverbände aus den einzelnen Heilmittelbereichen haben das Gutachten in Auftrag gegeben und das IfG damit beauftragt, sowohl den IST-Stand der wirtschaftlichen Situation in den Praxen zu ermitteln als auch einen Ausblick darauf zu errechnen, welche Vergütung für eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung die Grundlage wäre. Beiden Punkten wird das vorliegende Gutachten gerecht und liefert damit die Grundlage für die nun anstehenden Verhandlungen mit den Kostenträgern.

Die Zahlen im WAT-Gutachten sind sowohl repräsentativ als auch plausibel. Sie beruhen auf den Betriebsergebnissen aus dem Jahr 2018.

Teilnehmer am WAT-Gutachten schaffen Argumente

"Mein besonderer Dank gilt den 2.721 Praxisinhabern, die für die Physiotherapie am WAT-Gutachten teilgenommen haben. Sie haben mit Ihren Angaben die Argumente für unsere Verhandlungen geschaffen, vielen Dank für Ihre Zeit und die Bereitschaft dazu!", so Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Nächste Schritte und Start der Vergütungsverhandlungen

Schon in der kommenden Woche starten die Heilmittelverbände in die Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. PHYSIO-DEUTSCHLAND und die drei weiteren physiotherapeutischen Berufsverbände IFK, VDB und VPT verhandeln am 05. August erstmals über höhere Preise mit dem GKV-Spitzenverband.

"Das Gutachten ist die Basis unserer Forderungen. Wir werden die nächsten Tage intensiv nutzen, um unsere Forderungen vorzubereiten", betont die Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND. Ziel ist es, auf der Grundlage der Zahlen aus 2018 und den Veränderungen durch die Einführung der Bundeshöchstpreise im Juli 2019, aber auch aufgrund des erhöhten Aufwands durch die Corona-Krise mit konkreten Forderungen an die Kostenträger heranzutreten. "Wir sind darauf vorbereitet, dass die Kostenträger viele Aspekte anders bewerten werden, aber an den Fakten des Gutachtens kommen sie nicht vorbei", untermauert Andrea Rädlein den Handlungsdruck auf Seiten der Kassen.