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LHB: Antragsverfahren verschlechtert und Risiko der Überbehandlung

Ein Schritt vor und einen zurück – so könnte man die Entwicklung um die Verordnung von langfristigem Heilmittelbedarf (LHB) beschreiben. Die Diagnoseliste zum LHB hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gerade noch um sieben Krankheitsbilder erweitert (up berichtete). Doch das individuelle Antragsverfahren auf langfristigen Heilmittelbedarf hat sich verschlechtert. Zudem besteht das Risiko, dass Behandlungen, die der Arzt zwar verordnet hat, die die Höchstmenge je VO jedoch überschreiten, am Ende nicht vergütet werden.
Steuern: Anpassen, Stunden, Aussetzen
© iStock: mediaphotos
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