LHB: Antragsverfahren verschlechtert und Risiko der Überbehandlung
Ein Schritt vor und einen zurück – so könnte man die Entwicklung um die Verordnung von langfristigem Heilmittelbedarf (LHB) beschreiben. Die Diagnoseliste zum LHB hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gerade noch um sieben Krankheitsbilder erweitert (up berichtete). Doch das individuelle Antragsverfahren auf langfristigen Heilmittelbedarf hat sich verschlechtert. Zudem besteht das Risiko, dass Behandlungen, die der Arzt zwar verordnet hat, die die Höchstmenge je VO jedoch überschreiten, am Ende nicht vergütet werden.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.